Über einen Zeitraum von 4 Jahren kann das Finanzamt die Steuererklärung rückwirkend prüfen, egal ob Sie eine Abgabe erstellt haben oder nicht. Diese begrenzte Frist gilt nur, wenn Sie nicht dazu verpflichtet waren, eine Steuererklärung abzugeben.
Über einen Zeitraum von 4 Jahren kann das Finanzamt die Steuererklärung rückwirkend prüfen, egal ob Sie eine Abgabe erstellt haben oder nicht. Diese begrenzte Frist gilt nur, wenn Sie nicht dazu verpflichtet waren, eine Steuererklärung abzugeben.