Steuerberater Schelhas
aus Stuttgart Bad-Cannstatt
Über 25 Jahre Erfahrung mit Steuerberatung und Buchhaltung
Unsere Steuerberatung bietet professionelle Unterstützung für Unternehmen und Privatpersonen aus verschiedenen Fachrichtungen. Dazu zählen sowohl Industrie, Handel und Handwerk als auch Dienstleistung, freie Berufe, Kommunen und Vereine. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre steuerliche Situation zu optimieren.
Wir freuen uns auf Ihren Kontakt!
Herzlich Willkommen bei Steuerberater SCHELHAS
Unser Credo: Beratung aus einer Hand!
Seit über 25 Jahren berät Steuerberater Klaus Schelhas mit seinem Team von 5 Mitarbeitern kompetent und zuverlässig in allen wirtschaftlichen, rechtlichen und steuerrechtlichen Fragen.
Klaus Schelhas denkt ganzheitlich, löst effizient alle Probleme rund ums Finanzmanagement und sichert dadurch Ihren langfristigen Geschäftserfolg.
Unser Angebot für Sie
Profitieren Sie von einem leistungsfähigen Angebot und einem Spezialistenteam, das für Sie optimale Lösungen erarbeitet. Dabei steht Ihnen für viele Fragen ein persönlicher Ansprechpartner zur Verfügung, der Ihnen den nötigen Überblick gewährt.
Fachkompetenz
Steuerberater Klaus Schelhas und sein Team sind in vielen Branchen „zu Hause“. Überzeugen Sie sich selbst. Sicherlich ist auch Ihre eigene Branche dabei:
Wir bieten Steuerberatung
für Industrie, Handel, Handwerk,
Dienstleistung, freie Berufe, Kommunen, Vereine und Privatpersonen.
Die Leistungen im Überblick, das können wir für Sie tun:
Ihre Vorteile bei Schelhas:
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
STEUERBERATER SCHELHAS
Steuerberater
Marktstraße 33
70372 Stuttgart/Bad Cannstatt
Telefon: 0711 955 941-0
Telefax: 0711 955 941-55
E-Mail: info@schelhas.de
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FAQ – Häufig gestellte Fragen
Sie haben Fragen?
Gerne beantworten wir Ihre Fragen per Email oder Telefon.
Wir haben hier einige Fragen zusammengefasst die in der Vergangenheit aufkamen.
Möglicherweise finden Sie Ihre Frage hier wieder.
Ein Grundsatz lautet hier: Je weniger Interesse oder Fachwissen Sie an Steuerthemen haben, desto geeigneter ist der Einsatz eines Steuerberaters. Aufgrund der Komplexität der Steuersituation ist der Gang zu einem solchen Experten besonders sinnvoll.
Sollten Sie Mitarbeiter beschäftigen oder eine gesetzlich vorgeschriebene Jahresabschlussbilanz und Gewinn- und Verlustrechnung für Ihr Unternehmen erstellen müssen, ist es ratsam, den Rat eines Steuerberaters in Anspruch zu nehmen.
Der Steuerberater garantiert fachliche Qualität!
Lohnsteuerhilfevereine können aufgrund ihrer preiswerten Preisstruktur attraktiv erscheinen, allerdings sind sie aufgrund der eingeschränkten Fachkenntnisse und der fehlenden Ausbildung nur für einfache Steuerangelegenheiten geeignet.
Ein Steuerbescheid dauert in der Regel 4 bis 12 Wochen.
Die Regellaufzeit des zuständigen Finanzamts, um Ihre Einkommensteuererklärung zu bearbeiten, kann sich je nach Komplexität des Steuerfalls, dem Wohnort oder dem Abgabetermin auf bis zu zwölf Wochen belaufen. Im Regelfall liegt die Bearbeitungsdauer jedoch zwischen vier und zwölf Wochen.
Er hilft seinen Mandanten, eine optimale Steuergestaltung auszuarbeiten und kann bei privaten oder geschäftlichen Rechtsangelegenheiten unter steuerlicher Berücksichtigung Rat erteilen. Darüber hinaus kann er bei Unternehmensrechtsformwechseln Tipps geben.
Gemäß der Abgabenordnung können Steuerzahler bei verspäteter Abgabe von Steuererklärungen einem Verspätungszuschlag unterliegen. Der Zuschlag kann bis zu 10 Prozent der Steuerbelastung und maximal 25.000 Euro betragen.
Viele Steuerzahlenden fragen sich, ob es dem Finanzamt möglich ist, Einblick in ihre Kontodaten zu erhalten. Seit 2005 ist diese Maßnahme durch das Gesetz geregelt und legitimiert.
Selbst wenn Sie keine Steuererklärung abgeben möchten, sind Sie nicht dazu verpflichtet. Wenn Sie nicht nach dem Einkommenssteuergesetz zur Abgabe verpflichtet sind, können Sie sich jedes Jahr neu entscheiden.
Original oder Kopie? Die Zins- und Spendenbescheinigungen möchte das Finanzamt immer im Original sehen. Alle anderen Belege und Dokumente können dem Finanzamt in Kopie vorgelegt werden. Bei Kopien kann das Finanzamt die Vorlage der Originale verlangen.
Über einen Zeitraum von 4 Jahren kann das Finanzamt die Steuererklärung rückwirkend prüfen, egal ob Sie eine Abgabe erstellt haben oder nicht. Diese begrenzte Frist gilt nur, wenn Sie nicht dazu verpflichtet waren, eine Steuererklärung abzugeben.