Gemäß der Abgabenordnung können Steuerzahler bei verspäteter Abgabe von Steuererklärungen einem Verspätungszuschlag unterliegen. Der Zuschlag kann bis zu 10 Prozent der Steuerbelastung und maximal 25.000 Euro betragen.
Gemäß der Abgabenordnung können Steuerzahler bei verspäteter Abgabe von Steuererklärungen einem Verspätungszuschlag unterliegen. Der Zuschlag kann bis zu 10 Prozent der Steuerbelastung und maximal 25.000 Euro betragen.